- Jugendgerichtshilfe
- Jugendgerichtshilfe,staatliche Einrichtung zur Unterstützung des Jugendgerichtsverfahrens. Die Jugendgerichtshilfe wird von den Jugendämtern im Zusammenwirken mit den Vereinigungen der Jugendhilfe ausgeübt (§ 38 Jugendgerichtsgesetz). Die Vertreter der Jugendgerichtshilfe sollen die erzieherischen, sozialen und fürsorgerischen Gesichtspunkte im Verfahren vor den Jugendgerichten zur Geltung bringen. Sie unterstützen zu diesem Zweck die Behörden durch Erforschung der Persönlichkeit, der Entwicklung und der Umwelt des Beschuldigten und äußern sich zu den Maßnahmen, die sich anbieten. Soweit nicht Bewährungshelfer berufen sind, wachen sie darüber, dass der Jugendliche Weisungen und Auflagen nachkommt. Während des Vollzugs versuchen sie durch Verbindung mit dem Jugendlichen sein soziales Verhalten zu stabilisieren. Die Jugendgerichtshilfe ist im gesamten Verfahren gegen den Jugendlichen heranzuziehen.H. Ullrich: Arbeitsanleitung für Jugendgerichtshelfer (1982).
Universal-Lexikon. 2012.